Vertreterwahl 2021 in Blaubeuren
Ergänzungswahl in Blaubeuren notwendig
Unsere Mitglieder wählen alle fünf Jahre das oberste Organ der gesamten FLÜWO: die Vertreterversammlung besteht derzeit aus den im Jahr 2017 gewählten Vertretern. Mit der nun abgeschlossenen Verschmelzung der Heimstättengenossenschaft Blaubeuren eG (HGB) auf die FLÜWO Bauen Wohnen eG wird eine Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung für die Mitglieder der ehemaligen HGB in Blaubeuren notwendig.
Genossenschaft bedeutet Mitbestimmung
In einer Genossenschaft wie der FLÜWO wohnen Sie nicht nur gut und sicher. Hier sind die Mieter, also unsere Kunden, als Mitglieder gleichzeitig auch Miteigentümer. Als solche haben sie eine Mitverantwortung sowie Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Da nicht alle der über 10.000 FLÜWO-Mitglieder zur gleichen Zeit Entscheidungen treffen können, wählen sie aus ihrem Kreis Vertreter, die das „Bindeglied“ zwischen der Gesamtheit aller Mitglieder und dem Aufsichtsrat und Vorstand bilden. Als Vertreter können sie sich aktiv für die Interessen der Genossenschaft einsetzen und im Rahmen der Vertreterversammlung über elementare Gegebenheiten, wie z. B. die Satzung, den Jahresabschluss und die Verwendung des Bilanzgewinns mitentscheiden.
Bekanntmachung der Vertreterwahl „Ergänzungswahl Blaubeuren“
Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter zur Vertreterversammlung der Genossenschaft („Ergänzungswahl Blaubeuren“) ist dem Mitgliederbestand Blaubeuren durch den Wahlaufruf im Staatsanzeiger vom 5. Februar 2021 und durch das Wahlausschreiben bekannt gemacht worden. Das Wahlausschreiben hängt in den Häusern der Genossenschaft im Wahlbezirk Blaubeuren aus und liegt in den Geschäftsstellen der Genossenschaft in Stuttgart und in Blaubeuren zur Einsicht aus.