E-Fahrzeuge in Form von Autos, Fahrrädern oder Scootern sind im Straßenverkehr immer weiter verbreitet. Diese Entwicklung wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv aus: Der Verkehrslärm nimmt zur Freude der Anwohner ab. Zudem gilt die E-Mobilität als zentraler Baustein eines nachhaltigen und klimaschonenden Verkehrssystems. Und doch ist Vorsicht geboten: Denn wie in jedem elektronischen Gerät schlummert auch in den Akkus eine stille Brandgefahr.
Insbesondere bei defekten oder beschädigten Akkus kann es zu Explosionen und Bränden kommen. Entsorgen Sie solche deshalb unbedingt fachgerecht. Zudem ist speziell die Ladephase als besonders kritisch anzusehen.
Wie schnell Akkus zu einer realen Gefahr werden
können, mussten FLÜWO-Bewohner aus Stuttgart-Degerloch im Frühjahr miterleben. Zunächst
unbemerkt kam es im Akku eines im Keller abgestellten E-Rollers zu einem Schwelbrand. Erst die
starke Rauchentwicklung im ganzen Haus rief die
Bewohner auf den Plan. Die sofort von den umsichtigen Mietern verständigte Feuerwehr konnte den
brennenden Roller sicherstellen und ins Freie bringen. Dort wurde der Brandverursacher zur Sicherheit in einem mit Sand befüllten Behälter gelagert.
Die Hausgemeinschaft konnte durchatmen – das
hätte ohne das schnelle Eingreifen der Feuerwehr
auch ganz anders ausgehen können.
In den meisten Fällen entsteht ein Brand oder eine enorme Rauchentwicklung aufgrund eines technischen Defekts des Akkus. Da ein solcher vom Eigentümer oder Nutzer nicht immer zu erkennen ist, sollte grundsätzlich bei der Lagerung von elektronischen Geräten und Fahrzeugen ein besonderes Augenmerk auf Sicherheit gelegt werden. Schützen Sie Ihren Akku in jedem Fall vor Feuchtigkeit und bewahren Sie ihn nicht in der Nähe brennbarer Materialien oder in Wohnräumen auf. Abnehmbare Lithium-Ionen-Akkus müssen unbedingt in einem geeigneten, nicht brennbaren Behältnis gelagert werden.
Die Ladephase ist besonders kritisch: Weil sich ein Brand wie im oben geschilderten Fall sehr schnell und unbemerkt ausbreiten kann, wird in Bedienungsanleitungen häufig gefordert, den Ladevorgang vollständig zu beaufsichtigen. Dies ist praktisch kaum umsetzbar, da Ladevorgänge mehrere Stunden dauern können. Im Interesse eines vorbeugenden Brandschutzes und zur Sicherheit unserer Mieter rufen wir in unserer neuen Hausordnung sowie in der Verhaltensfibel daher zu den im untenstehenden Informationskasten aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen auf.
Die Regelungen in der Hausordnung dienen ausschließlich der persönlichen Sicherheit unserer Mieter und sind nicht als Einschränkung zu verstehen. Es handelt sich dabei um präventive Brandschutzmaßnahmen zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Wohle der Hausgemeinschaften. Wir bedanken uns für die Einhaltung dieser Regelungen und für Ihre Mithilfe.
In der Neuauflage unserer Verhaltensfibel haben
wir die zusätzlichen Regelungen der Hausordnung
ebenfalls aufgegriffen und dort zum besseren
Verständnis in gewohnter Weise anschaulich erläutert. Sobald die ergänzte Version erschienen ist,
informieren wir Sie dazu auf unserer Homepage
unter www.fluewo.de. Gerne können Sie die aktuelle Verhaltensfibel dann auch bei Ihrer zuständigen
Ansprechpartnerin anfordern.
Saskia Heidorn
Assistenz Bereich Mark
0711 9760-114
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