Der Europäischen Union und allen ihren Mitgliedsstaaten ist es wichtig, die Nachhaltigkeit und effiziente Nutzung von Ressourcen zu steigern. Dazu gibt es verschiedene Maßnahmen, eine der wichtigsten davon ist die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie 2018/2002/EU. In Deutschland ist das in der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) vom 5. November 2021 verankert.
Ab 2022 müssen Vermieter den Bewohnern sofern in deren Wohnungen fernablesbare Messgeräte verbaut sind, monatliche Verbrauchsinformationen zu Heizung und Warmwasser liefern.
Die meisten Emissionen entstehen in Deutschland durch Heizung und Warmwasser.
Mieter sollen durch mehr Transparenz animiert werden, bewusster mit Ressourcen umzugehen. Die EU erwartet, dass die regelmäßigen unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) dabei helfen, den individuellen Verbrauch nachzuvollziehen und effizient zu senken.
Die FLÜWO hat selbst bereits verschiedene Maßnahmen initiiert, um die Umwelt zu schonen und den Ressourcenverbrauch zu senken.
Beginnend mit dem Februar 2022 werden wir Ihnen, falls fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung in Ihrer Wohnung verbaut sind, zum ersten Mal die uVI-Informationen (in diesem Fall die vom Januar 2022) in Ihr persönliches Postfach im FLÜWO-Mieterportal hochladen.
Alle Nutzer des FLÜWO-Mieterportals werden per Push-Nachricht über die „Lieferung“ des Dokuments benachrichtigt.
Sollten Sie noch nicht im FLÜWO-Mieterportal registriert sein, nutzen Sie zur Registrierung bitte das Kontaktformular auf der Seite https://www.fluewo.de/mieterportal/. Wir senden Ihnen dann umgehend die Registrierungsinformationen zu. Wie Sie Registrierung durchführen, haben wir hier ausführlich beschrieben.
Über das FLÜWO-Mieterportal können Sie uns auch Fragen zur unterjährigen Verbrauchsinformation stellen. Nutzen Sie dazu bitte unter dem Reiter „Kontakt“ die neue Meldungsart „unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)“, die wir in Kürze dort zur Verfügung stellen.