Wie im März und April per Postkarte und Brief mitgeteilt, basierten die bisherigen Vorauszahlungen auf den günstigen Preisen des Jahres 2020. Die diesjährigen massiven Energiepreissteigerungen waren damit nicht in die Vorauszahlungen eingeflossen. Für die nächsten Betriebskostenabrechnungen ist mit mindestens einer Verdoppelung der Heiz- und Warmwasserkosten zu rechnen. Mit der vorzeitigen Anpassung der Vorauszahlungen schützen wir unsere Mieter vor hohen finanziellen Belastungen durch eine Nachzahlung.
Setzen Sie sich bitte kurzfristig mit unserer Mietenbuchhaltung in Verbindung (mieter@fluewo.de). Weiterhin sollten Sie sich direkt an das Sozialamt Ihrer Gemeinde wenden. Eventuell haben Sie Anspruch auf Mietzuschüsse.
Bereits im letzten Quartal 2021 kam es nach den Corona-Lockdowns zu einer unerwartet schnellen Belebung der Weltwirtschaft. Dies wiederum führte zu einem starken Anstieg der Energienachfrage. Die Erdgas-, Erdöl- und Kohleförderung hätte in gleichem Maße gesteigert werden müssen. Dies ist aber nicht geschehen. Da die Energienachfrage stieg und die Förderung nicht Schritt hielt, gingen die sogenannten strategischen Reserven zurück. Im Herbst 2021 waren die nationalen Gas- und Öllager auf ein historisch niedriges Niveau gesunken. Gleichzeitig stiegen die Preise für CO ₂- Emissionen. Dies alles führte bereits 2021 zu einer heute spürbaren finanziellen Belastung.
Nein, die FLÜWO wird ihren Mietern nicht aufgrund von verspäteten Nebenkostennachzahlungen kündigen. Sprechen Sie uns bitte umgehend darauf an, wenn Sie feststellen, dass Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen können.
Grundsätzlich ja. Bitte wenden Sie sich an unsere Mietenbuchhaltung, um zu prüfen, ob eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden kann. Richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an mieter@fluewo.de oder schreiben Sie uns einen Brief an unsere Zentrale in Stuttgart. Eine Ratenzahlung sollte innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
Der Erhalt und die Pflege des Immobilienbestandes haben für die FLÜWO als wirtschaftlich verantwortungsvoll handelndes Unternehmen höchste Priorität. Das ist im Interesse unserer Mieter. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, passen wir ungeachtet der Preisentwicklung der Nebenkosten den Mietzins an die ortsübliche Vergleichsmiete an, wenn dafür die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Zudem kann die jährliche Miete um 11 Prozent erhöht werden, wenn eine Modernisierungsmaßnahme erfolgt ist.
Bitte wenden Sie sich zu dieser Frage an unsere Mietenbuchhaltung, um zu prüfen, ob eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden kann. Richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an mieter@fluewo.de oder schreiben Sie uns einen Brief an unsere Zentrale in Stuttgart.
Mit welchem Medium in Ihrem Haus geheizt wird, können Sie in der Heizkostenabrechnung des Wärmemessdienstes nachlesen. Hier werden immer die Heizarten sowie die Verbrauchskosten und -mengen angegeben. Jedes Heizmedium hat seine eigenen technischen Spezifikationen. Die FLÜWO sorgt immer dafür, dass durch Wartung und Kontrolle die Anlagen optimal und damit effizient laufen.
Die FLÜWO baut ihren Bestand an Photovoltaik-Anlagen immer weiter aus. Vorrang haben hierbei – aufgrund der aktuellen rechtlichen Bestimmungen – die Neubau-Objekte.
Derzeitiger Vertragspartner ist die MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG.
Die Sensibilisierung unserer Mieter für ein energiesparendes Heizverhalten ist uns ein wichtiges Anliegen, denn hier liegt ein besonders großer Hebel, um Verbräuche und Kosten zu vermeiden. Deshalb geben wir Ihnen mit jeder monatlichen Verbrauchsinformation einen Spartipp mit. Weitere Informationen finden Sie unter www.energiewechsel.de
Selbstverständlich passen wir die Vorauszahlungen an, wenn Sie das wünschen. Teilen Sie uns das bitte per E-Mail an hbw@fluewo.de mit oder nutzen Sie die entsprechende Funktion in unserer Mieter App oder dem Kundenportal. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit keine Reduzierungen vornehmen können, Erhöhungen sind nach wie vor möglich.
Die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres geht Ihnen im Laufe dieses Jahres zu. Hierbei sind wir jedoch auf den Eingang aller Rechnungen des Vorjahres angewiesen. Gemäß gesetzlicher Grundlage und Rechtsprechung haben wir die Möglichkeit, Ihnen die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres zukommen zu lassen. Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten beginnt mit Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dies gilt auch für Mieter, die während des Abrechnungszeitraums ausgezogen sind.
Sofern wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen, wird Ihr Guthaben bei der Abbuchung berücksichtigt und automatisch mit der Miete verrechnet. Andernfalls überweisen wir Ihnen das Guthaben auf die uns zuletzt genannte Bankverbindung. Änderungen Ihrer Bankverbindung benötigen wir grundsätzlich schriftlich, diese dürfen telefonisch nicht entgegengenommen werden.
Sofern wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen, wird die Nachzahlung zum in der Abrechnung angegebenen Termin gemeinsam mit Ihrer Miete von Ihrem Konto abgezogen. Anderenfalls ist der Betrag bis spätestens zur angegebenen Fälligkeit zu überweisen.
Bitte wenden Sie sich umgehend an unsere Mietenbuchhaltung, um zu prüfen, ob eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden kann. Richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an mieter@fluewo.de oder schreiben Sie uns einen Brief an unsere Zentrale in Stuttgart.
Sie können die nichtverbrauchsabhängigen Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Beleuchtung etc. miteinander vergleichen. Verbrauchsabhängige Kosten wie beispielsweise Wasser/Entwässerung, Warmwasser, Heizung werden anhand der individuell ermittelten Verbräuche auf die Mieter verteilt. Hinzu kommt, dass jeder Mieter persönlich bemessene Vorauszahlungen geleistet hat.
Alle Betriebskosten, die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, fallen auch während Abwesenheitszeiten an. Ihre Abwesenheit wird sich auf die verbrauchsabhängigen Kosten jedoch positiv auswirken und diese senken. Die Vorauszahlungen/Pauschalen für Heiz- und Betriebskosten sind Teile der Miete. Diese und auch die Grundmieten sind während der Abwesenheit weiter zu zahlen.
Setzen Sie sich mit unserer Hausbewirtschaftung in Verbindung. Sie erreichen uns per E-Mail über hbw@fluewo.de oder über unser Mieterportal. Digitale Belege senden wir Ihnen gerne kostenlos zu.
Die Verbrauchsinformation sind Werte zum Heizverbrauch und Warmwasserverbrauch von Mietwohnungen. Diese Werte werden von den Wärmemessdienstleistern monatlich gemessen und übermittelt. Nach der geänderten Heizkostenverordnung von 2021 müssen Gebäudeeigentümer ab 2022 diese Werte den Mietern monatlich zur Verfügung stellen, sofern funkfähige Wärmezähler verbaut sind.
Die Verbrauchsinformationen werden monatlich als Dokument in der Mieterakte abgelegt. Sie erhalten die Dokumente zu Ihren Verbräuchen über das Kundenportal oder die App im Bereich „Unterjährige Verbrauchsinformation“.
Die schriftliche Übermittlung der Daten als Brief ist nicht vorgesehen, da hier Mehrkosten für die Mieterinnen und Mieter entstehen würden. Deswegen stellen wir Ihnen die Verbrauchsinformation aus Nachhaltigkeits- und Servicegründen elektronisch zur Verfügung. Sie können sich die Dokumente anschließend auch ausdrucken.
Aus Datenschutzgründen muss die FLÜWO gewährleisten, dass die Verbrauchsinformation nur den tatsächlichen Vertragspartnern übermittelt werden. Dies kann nur über das Kundenportal oder die App sichergestellt werden. Deshalb werden wir diese Daten nicht per Mail versenden.
Die monatlichen Verbrauchsinformationen können technisch nur mit fernauslesbaren Messgeräten bereitgestellt werden. Sollten für Ihr Mietobjekt noch keine Daten vorliegen, sind in Ihrem Gebäude diese modernen Zähler noch nicht eingebaut. Unsere Dienstleister werden die Geräte eigenständig nachrüsten. Sofern dies geschehen ist, können wir Ihnen die monatlichen Verbrauchsinformation liefern. Sollten Sie in den vorausgegangenen Monaten keine Information erhalten haben, können auch technische Probleme in der Übermittlung die Ursache sein. In diesem Fall werden wir Ihnen die Daten in der Regel im Folgemonat nachliefern.
Gepflegte Grünanlagen gehören für uns zu einem ordentlichen Erscheinungsbild einer Liegenschaft dazu. Allerdings wurden alle Anlagen zu einer Zeit geplant und angepflanzt, als starke Dürreperioden in unseren Regionen nicht absehbar waren. Kurzfristig wird das Bewässern der Anlagen keine Lösung bringen, da dadurch der sinkende Grundwasserspiegel noch mehr in Mitleidenschaft gezogen würde und sich Betriebskosten deutlich verteuern würden. Mittelfristig werden wir trockenheitsresistente Alternativen bei der Pflanzenauswahl fokussieren.
Sie können die Betriebskosten in dem Jahr in die Steuererklärung eintragen, in dem Ihnen die Abrechnung vorliegt. Kommt unsere Abrechnung erst nach der Abgabefrist für das entsprechende Jahr, können Sie die Abrechnung auch in die nächste Steuererklärung eintragen.
Wir sind immer erst auf den Eingang aller Rechnungen des Vorjahres angewiesen. Gemäß gesetzlicher Grundlage und Rechtsprechung haben wir die Möglichkeit, Ihnen die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres zukommen zu lassen. Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten beginnt mit Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dies gilt auch für Mieter, die während des Abrechnungszeitraums ausgezogen sind.
Unsere Heizkostenverteiler haben zwei Wärmesensoren. Einen zum Heizkörper ausgerichtet, um zu messen, ob dieser warm ist und auch wie warm er ist. Den zweiten zum Raum hin ausgerichtet, um zu ermitteln, ob der Raum genauso warm ist. Damit soll ausgeschlossen werden, dass die warme Raumluft an heißen Sommertagen das Metall erwärmt und damit ein falscher Verbrauch gemessen wird.
Sollte ein Gerät defekt oder demontiert worden sein, wird dessen Verbrauch nach den Vorjahreswerten geschätzt. Ist es Ihre erste Abrechnung in dieser Wohnung und es liegen keine Vorjahresverbräuche von Ihnen vor, wird der Wärmemessdienst den Verbrauch nach vergleichbaren Räumen in der Liegenschaft schätzen.
In den meisten unserer Liegenschaften sind Heizkostenverteiler der Marke „Qundis“ verbaut. Wie Sie diese ablesen können, erfahren Sie hier: https://qundis.de/service/faq/heizkostenverteiler/
Entgegen der mit 2014 geltenden Vorschrift der Heizkostenverordnung wurde die Energie für Heizung und Warmwasser nicht mit Wärmemengenzählern, sondern nach der bis 2013 geltenden Formel getrennt. Damit ist die seit 2014 über Wärmemengenzähler vorgeschriebene verbrauchsabhängige Abrechnung nicht erfolgt. Nach einschlägigen Urteilen und einem BGH-Urteil steht mir deshalb nach Paragraf 12 der Heizkostenverordnung ein Recht auf Kürzung der Heiz-und Warmwasserkosten von 15 Prozent zu.
Die Abtrennung vom Warmwasser ist über einen Wärmezähler erfolgt. Dies können Sie der Seite 1 der Heiz-, Warm- und Kaltwasserkostenabrechnung entnehmen. § 9 Abs. 2 der HKVO: „Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge (Q) ist mit einem Wärmezähler zu messen“ ist demnach erfüllt. Die Abrechnung wurde somit nach der Heizkostenverordnung konform erstellt.
Elektronische Heizkostenverteiler messen mit einem Temperaturfühler die
Temperatur an der Oberfläche des Heizkörpers, auf dem sie montiert sind. Auf
dieser Basis werden die Verbrauchseinheiten gezählt. Ist der Heizkörper sehr
warm, werden viele Verbrauchseinheiten zusammengezählt. Ist der Heizkörper
kalt, werden keine gezählt.
Die von einem Heizkostenverteiler ermittelten Einheiten entsprechen keiner
allgemein gebräuchlichen physikalischen Einheit, wie z. B. Kilowattstunden.
Vielmehr handelt es sich um eine gerätespezifische Einheit. Die gemessenen
Einheiten werden in Relation zu allen gemessenen Einheiten der Liegenschaft
gesetzt.
Zu diesem Zweck wird der Bewertungsfaktor benötigt. Der Bewertungsfaktor
spiegelt im Wesentlichen die Leistung des Heizkörpers wider. Hinzu kommt in der
Regel ein sogenannter Wärmeübergangskoeffizient. Dieser wird vom Hersteller
eines Heizkostenverteilers festgelegt und gibt an, wie gut oder schlecht die
Wärme des Heizkörpers durch den Temperaturfühler erfasst werden kann. Dieser
kann je nach Bauart des Heizkörpers variieren. Multipliziert man den Messwert
des Heizkostenverteilers mit dem Bewertungsfaktor, erhält man einen
Verbrauchswert, der den anteiligen Wärmeverbrauch des Heizkörpers wiedergibt.
Eine durchschnittliche FLÜWO Wohnung hat eine Fläche von 63 Quadratmetern und einen errechneten jährlichen Gasverbrauch von 8.780 kWh.
Im Jahr 2021 betrugen die Gaskosten für diese Wohnung 504,19 Euro. Im Jahr 2022 waren es dagegen 1.691,03 Euro. Durch eine Absenkung der Raumtemperatur um einen Grad lassen sich bis zu 6% einsparen, was einer Kostenersparnis von 101,46 Euro entspricht.