1. Eröffnung und Begrüßung
2. Berichte
a) des Vorstands über das Geschäftsjahr 2022 einschließlich Vorlage des Jahresabschlusses und
des Lageberichts 2022
b) des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022
c) über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2022
3. Bericht zur FLÜWO-Stiftung
4. Aussprache zu den Berichten
5. Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts 2022
6. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2022
7. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022
8. Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
9. Wahlen zum Aufsichtsrat
10. Beratung und Beschlussfassung über die Verschmelzung der Bauverein Waiblingen e.G. mit der FLÜWO Bauen Wohnen eG sowie über den Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 28. April 2023
a) Beschlussfassung über die Verschmelzung
b) Beschlussfassung über die Satzungsänderungen gem. Anlage 2 zum Verschmelzungsvertragsentwurf
c) Beschlussfassung nach § 49 GenG (Kreditvergabe)
11. Anträge
Zum Tagesordnungspunkt 1. – Eröffnung und Begrüßung
Hierzu wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Zum Tagesordnungspunkt 2. – Berichte über das Geschäftsjahr 2022
Hierzu wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Zum Tagesordnungspunkt 3. – Bericht zur FLÜWO Stiftung
Hierzu wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Zum Tagesordnungspunkt 4. – Aussprache zu den Berichten
Hierzu wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Zum Tagesordnungspunkt 5. – Beschlussfassung über dem Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts 2022
Das zusammengefasste Prüfungsergebnis 2022 des Verbandes Baden-Württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart wird im Rahmen des Tagesordnungspunktes 2 verlesen; Nach der Aussprache zu den Berichten ist Beschluss darüber zu fassen, ob mit der Bekanntgabe in diesem Umfang Einverständnis besteht
Zum Tagesordnungspunkt 6. – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Den Jahresabschluss mit Anhang, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats finden Sie in der Anlage 1 zum Tagesordnungspunkt 6.
Zum Tagesordnungspunkt 7. – Verwendung des Bilanzgewinns 2022
Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Vertreterversammlung vor, die Vorwegzuweisung zu billigen und den sich ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 1.504.737,60 Euro wie folgt zu verwenden:
EUR
703.285,02
EUR
801.452,58
Die Auszahlung der Dividende erfolgt mit Wertstellung 23. Juni 2023.
Zum Tagesordnungspunkt 8. – Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Beschlussfassung zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt nach Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 2.-7.
Zum Tagesordnungspunkt 9. – Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Andrea Lauterbach und Herrn Falk Böhm enden turnusgemäß mit dem Schluss dieser Vertreterversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt einstimmig die Wiederwahl von Frau Dr. Andrea Lauterbach und Herrn Falk Böhm vor.
Beide stellen sich wieder zur Wahl.
Wahlvorschläge zu diesem Tagesordnungspunkt können nach § 32 Abs. 6 der Satzung der Genossenschaft bis spätestens sieben Tage vor der Vertreterversammlung schriftlich beim Vorstand unter Angabe von Name und Anschrift des Vorgeschlagenen sowie dessen Erklärung, dass er im Fall seiner Wahl diese annehmen wird, eingereicht werden.
Zum Tagesordnungspunkt 10 – Beratung und Beschlussfassung über die Verschmelzung der Bauverein Waiblingen e.G. mit der FLÜWO Bauen Wohnen eG sowie über den Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 28. April 2023
Für die Beschlussfassung unter TOP 10 ist es nach § 34 Abs. 3 der Satzung erforderlich, dass mindestens die Hälfte aller Vertreter in der Vertreterversammlung anwesend ist und der Beschluss mit der Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefasst wird. Wir bitten Sie daher zahlreich zu erscheinen!
Ist nicht mindestens die Hälfte aller Vertreter anwesend, findet unter Wahrung der Einladungsfrist nach höchstens vier Wochen eine weitere Vertreterversammlung statt, die sodann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vertreter mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen kann. Eine weitere Vertreterversammlung würde am 10. Juli 2023 um 17:00 Uhr in Präsenz in 70597 Stuttgart, Löffelstr. 22-24 stattfinden.
Die Jahresabschlüsse der Bauverein Waiblingen e.G. und der FLÜWO Bauen Wohnen eG der letzten drei Geschäftsjahre inklusive der Lageberichte der FLÜWO Bauen Wohnen eG der letzten drei Geschäftsjahre, die Schlussbilanz der Bauverein Waiblingen e.G. zum 31. Dezember 2022, der Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 28. April 2023, der Verschmelzungsbericht vom 10. Mai 2023 sowie das Prüfungsgutachten des Prüfungsverbandes zur Verschmelzung vom 10. Mai 2023 liegen ab sofort bis zum Tag der Vertreterversammlung jeweils zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der FLÜWO Bauen Wohnen eG zur Einsicht aus. Die Unterlagen werden auch in der Versammlung selbst ausliegen.
Auf Verlangen wird jedem Mitglied und jedem Vertreter unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.
Zum Tagesordnungspunkt 11 – Anträge
Es wird auf § 31 Abs. 4 bis 7 der Satzung verwiesen. Anträge auf Beschlussfassung, über bestimmte, zur Zuständigkeit der Vertreterversammlung gehörende Gegenstände müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn der zehnte Teil der Mitglieder oder der dritte Teil der Vertreter die Beschlussfassung in einer in Textform abgegebenen Eingabe unter Anführung des Zwecks und der Gründe verlangt. Die Anträge sind dem Vorstand in vorgeschriebener Form bis spätestens 7. Juni 2023 schriftlich einzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass jeder Vertreter in der Vertreterversammlung eine Stimme hat, die nicht übertragbar ist.
FLÜWO Bauen Wohnen eG
gez. Dr. Andrea Lauterbach
(Aufsichtsratsvorsitzende)