Gemeinsam Verantwortung tragen
Wohnraum für alle Lebensphasen und Bedürfnisse
Die FLÜWO ist eine Wohnungsbaugenossenschaft, eine demokratisch organisierte Gemeinschaft, mit dem Ziel, langfristig und generationenübergreifend Wohnraum für ihre Mitglieder zur Verfügung zu stellen.
Unsere Mieter sind nicht nur Mieter, sondern auch Mitglieder unserer Genossenschaft. Statt einer Kaution erwerben sie eine Mitgliedschaft, die viele Vorteile bietet - unter anderem ein lebenslanges Wohnrecht. Darüber hinaus stärkt die Mitgliedschaft die Identifikation mit der eigenen Wohnung sowie dem Wohnumfeld und fördert das Verantwortungsbewusstsein für deren Erhalt.
Überschüsse werden konsequent reinvestiert
Gewinnmaximierung steht bei der FLÜWO nicht im Vordergrund. Dennoch ist der wirtschaftliche Erfolg von großer Bedeutung, um den Erhalt, den Ausbau und die Verbesserung unseres Wohnungsbestandes und unserer Dienstleistungen zu sichern. Überschüsse und Gewinne werden konsequent reinvestiert und verbleiben somit in der Genossenschaft. Auf diese Weise sichern wir unseren Wohnungsbestand langfristig und machen ihn auch für kommende Generationen attraktiv und zukunftsfähig.
Mitgliedschaft und Vorteile
Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen erhalten die Mitglieder ein lebenslanges Wohnrecht und damit langfristige Sicherheit. Kautionen und Provisionen entfallen und Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen. Bei veränderten Bedürfnissen haben die Mitglieder die Möglichkeit, in eine geeignete Wohnung umzuziehen, sofern diese verfügbar ist. Darüber hinaus gibt es eine jährliche Dividende, die direkt an die Mitglieder ausgezahlt wird.
In herausfordernden Lebenssituationen unterstützen wir unsere Mitglieder durch ein kompetentes, hauseigenes Sozialmanagement und stehen unseren Mietenden mit Rat und Tat zur Seite. Zudem stärken wir die Quartiere, indem wir durch unsere FLÜWO-Stiftung Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Projektpartnern vor Ort fördern. Wir bieten nicht nur Wohnraum an, sondern schaffen ein Zuhause.
Demokratische Strukturen
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, durch die Wahl von Vertretern aktiv mitzuwirken. Dabei gilt das alte Genossenschaftsprinzip - ein Mitglied, eine Stimme. Unabhängig von der Anzahl der Mitgliedschaftsanteile. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter werden im Rahmen ihres Amtes und nach den Regelungen der Satzung in Entscheidungen bei der Vertreterversammlung eingebunden. Zum Beispiel wählen sie den Aufsichtsrat, der den Vorstand besetzt und überwacht.