Vertreterwahl Waiblingen – Ihr Engagement ist gefragt

Wichtige Termine

Bis zum 15. Januar 2024
Eingang der Kandidaturen und Wahlvorschläge

30. Januar 2024
Festlegung der Kandidaten nach Wahlbezirken

28. Februar bis 15. März 2024, 18 Uhr
Vertreterwahl

08. April 2024
Bekanntgabe des Wahlergebnisses

07. Mai 2024
Festlegung über den Abschluss der Wahl

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Wahlbeginn mit Wahlfrist 26. Februar 2024 bis 15. März 2024, 18 Uhr

Die Wahlunterlagen für die Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung wurden an die wahlberechtigten Mitglieder in Waiblingen am 26. Februar 2024 versendet. Damit sind alle Wahlberechtigten nun aufgefordert, ihre Stimme bis zum 15. März 2024, 18 Uhr bei der FLÜWO Bauen Wohnen eG per Briefwahl abzugeben. Stimmzettel, die uns nach diesem Zeitpunkt erreichen, sind ungültig.

Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und geben Sie Ihre Stimme rechtzeitig ab.

Vielen Dank für Ihr Engagement

Hinweis auf Bekanntmachung

Die Bekanntmachung der Kandidaten mit allen betreffenden Daten, Fristen und Unterlagen und Form der Wahl nach § 6 Abs. 2 Wahlordnung ist am 05. Februar 2024 erfolgt.

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, das Wahlausschreiben, die Wählerliste, die Kandidatenliste und den erstellten Wahlbezirk in den Geschäftsstellen der Genossenschaft in Stuttgart und Waiblingen einzusehen.

Fachwerkhaus Waiblingen

Genossenschaft bedeutet Mitbestimmung

In einer Genossenschaft wie der FLÜWO wohnen Sie nicht nur gut und sicher. Hier sind die Mieter, also unsere Kunden, als Mitglieder gleichzeitig auch Miteigentümer. So entstehen in jeder Genossenschaft für die Mitglieder Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sowie die Möglichkeit zur Übernahme von Mitverantwortung. Da nicht alle der über 11.730 Mitglieder der FLÜWO zur gleichen Zeit Entscheidungen treffen können, wählen sie aus ihrem Kreis Vertreter, die das „Bindeglied“ zwischen der Gesamtheit aller Mitglieder und dem Aufsichtsrat und Vorstand bilden. Als Vertreter können Sie sich aktiv für die Interessen der Genossenschaft einsetzen und im Rahmen der Vertreterversammlung über elementare Gegebenheiten, wie z. B. die Satzung, den Jahresabschluss und die Verwendung des Bilanzgewinns mitentscheiden.

Genossenschaften sind bereits aus ihrer Grundidee
heraus demokratisch aufgebaute Unternehmen, in
denen die Vertreter durch ihre ehrenamtliche Mitwirkung ein gesetzlich verankertes Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht haben.
Benjamin Jutrzinski, FLÜWO-Vorstand
Das „Prinzip Genossenschaft“
Das „Prinzip Genossenschaft“

FLÜWO Satzung 2023

Unsere Satzung in der Fassung vom 22. Juni 2023
finden Sie hier zum Download.

Fragen zur Vertreterwahl 2024 in Waiblingen

Bei Fragen zur Vertreterwahl 2024 Waiblingen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unsere Ansprechpartnerin Sophie Gatto. Bitte geben Sie bei Kontaktaufnahme Ihren Vor- und Nachnamen an. Vielen Dank!

Ansprechpartner
Sophie Gatto
Vorstandssekretariat
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