Die Bekanntgabe der Vertreter und Ersatzvertreter erfolgt gemäß § 14 der Wahlordnung als Liste mit den Nachnamen, Vornamen sowie Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter auf der Internetseite für Mitglieder der FLÜWO. Die Bekanntmachungsfrist endet am 11. April 2022. Auf Verlangen wird jedem Mitglied eine Abschrift dieser Liste ausgehändigt.
Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter zur Vertreterversammlung der Genossenschaft ist allen Mitgliedern durch den Wahlaufruf am 13. August 2021 und durch das Wahlausschreiben am 14. Januar 2022 gemäß § 6 der Wahlordnung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg bekannt gemacht worden. Das Wahlausschreiben, die Wählerliste, Kandidatenliste und die erstellten Wahlbezirke liegen in den Geschäftsstellen der Genossenschaft zur Einsicht für die FLÜWO Mitglieder aus.
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und unserem Beitrag zur Minimierung der Ansteckungsgefahr bitten wir bei Interesse um telefonische Kontaktaufnahme mit Frau Gatto unter 0711 9760-205.
Die Bekanntmachungsfrist endet am 28. Januar 2022.
Bis zum 17. Dezember 2021
Eingang Kandidaturen und Wahlvorschläge
Alle notwendigen Unterlagen müssen bis zum 17. Dezember 2021 im FLÜWO-Hauptsitz, FLÜWO Bauen Wohnen eG, Gohlstr. 1, 70597 Stuttgart vorliegen.
11. Januar 2022
Festlegung der Kandidatenliste nach Wahlbezirken
16. Februar 2022
Wahlbeginn mit Wahlfrist
25. März 2022
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
5. Mai 2022
Festlegung über den Abschluss der Wahl
Mitglieder erklären im Film zur Vertreterwahl, welche Vorteile das „Prinzip Genossenschaft“ bietet. Sie berichten über ihre Erfahrungen als Mieter und Vertreter bei der FLÜWO und verdeutlichen, warum Ihre Stimme zur Vertreterwahl ebenso wichtig ist wie Ihre Kandidatur.
In einer Genossenschaft wie der FLÜWO wohnen Sie nicht nur gut und sicher. Hier sind die Mieter, also unsere Kunden, als Mitglieder gleichzeitig auch Miteigentümer. So entstehen in jeder Genossenschaft für die Mitglieder Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sowie die Möglichkeit zur Übernahme von Mitverantwortung.
Da nicht alle der über 10.000 Mitglieder der FLÜWO zur gleichen Zeit Entscheidungen treffen können, wählen sie aus ihrem Kreis Vertreter, die das „Bindeglied“ zwischen der Gesamtheit aller Mitglieder und dem Aufsichtsrat und Vorstand bilden. Als Vertreter können Sie sich aktiv für die Interessen der Genossenschaft einsetzen und im Rahmen der Vertreterversammlung über elementare Gegebenheiten, wie z. B. die Satzung, den Jahresabschluss und die Verwendung des Bilanzgewinns mitentscheiden.
Dann schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da!