Preisvorteile bei den Kabelanschlussgebühren mit der Telekom

27.06.2024

Wir möchten Sie über eine wichtige Änderung beim Kabelfernsehen informieren, die ab dem 01.07.2024 in Kraft tritt.

Bisher haben wir als Vermieter alle unsere Wohnungen über einen Sammelvertrag mit der Telekom mit Kabel-TV versorgt. Diese Kosten wurden als Bestandteil der Betriebskosten in Ihrem Mietvertrag abgerechnet.

Aufgrund einer Gesetzesänderung (Telekommunikationsnovelle) dürfen wir dies ab dem 01.07.2024 leider nicht mehr in dieser Form fortführen. Daher wird die Gebühr für Kabel-TV ab diesem Datum aus Ihrer Betriebskostenabrechnung entfallen. Das bedeutet, dass Sie ab dann eigenständig einen TV-Einzelnutzungsvertrag abschließen müssen. Wenn Sie dies nicht rechtzeitig tun, wird das TV-Signal nach einer Übergangszeit durch die Telekom deaktiviert.

Wir empfehlen Ihnen, einen TV-Einzelnutzungsvertrag mit unserem langjährigen Partner Telekom abzuschließen. Dabei bleibt für Sie alles wie gewohnt: Sie benötigen keine neuen Geräte oder neue Verkabelung und die Sender bleiben auf ihren bisherigen Plätzen. Ab dem 01.07.2024 leisten Sie die monatlichen Zahlungen direkt an die Telekom.

Dank unserer Verhandlungen mit der Telekom können wir Ihnen einen Sonderpreis von nur 2,96 Euro/Monat brutto für den TV-Einzelnutzungsvertrag anbieten.
Den TV-Einzelnutzungsvertrag bei der Telekom können Sie unter den folgenden Telefonnummern bestellen: 0800 3355222 oder 0800 330 1201
Weitere Informationen finden Sie unter: www.telekom.de/mietershop

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Mitarbeiter der FLÜWO Ihnen zu den Produkten der Telekom leider keine Hilfestellung geben können.

Kabel-TV
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