Der Erhalt und die Pflege des Immobilienbestandes haben für die FLÜWO als wirtschaftlich verantwortungsvoll handelndes Unternehmen höchste Priorität.
Um allen aktuellen und künftigen Mietergenerationen ein langfristig sicheres Zuhause mit hoher Wohn- und Lebensqualität zu bieten, sind regelmäßige Instandhaltungen und Modernisierungen notwendig. Stark gestiegene Kosten auf der Beschaffungsseite (Baustoffe, Handwerker etc.), Tarifsteigerungen und das höhere Zinsniveau machen Investitionen in den Bestand zunehmend teurer.
Um den Wohnungsbestand für die Zukunft zu erhalten und weiteren politisch geforderten Nachhaltigkeitsaspekten gerecht zu werden, sind Mieterhöhungen nicht vermeidbar.
Wir erachten diese Maßnahme als zwingend erforderlich, um den allgemeinen Preissteigerungen auf der gesamten Beschaffungsseite entgegenzuwirken. Das ist im Interesse unserer Mieter.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, passen wir den Mietzins an die ortsübliche Vergleichsmiete an, wenn dafür die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Eine Mieterhöhung erhalten alle Mieter, welche die rechtlichen Vorgaben nach § 558 BGB erfüllen. Dabei kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist.
Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Dabei darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% erhöhen.
Grundsätzlich werden alle Mieter gleichbehandelt und Mieterhöhungen unter Berücksichtigung aller Aspekte berechnet und versendet. Jeder Mietvertrag hat aufgrund des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses eine unterschiedliche Ausgangslage (z. B. Miethöhe).
Die gesetzlichen Bestimmungen für Mieterhöhungen fordern diverse Fristen, Einhaltung von Kappungen, Mietpreisbindungen, Berücksichtigung der Wohnungs- und Gebäudemerkmale sowie Lage. Zudem bezahlen einige Mieter bereits eine angemessene Miete. Dies führt dazu, dass nicht alle Mieter eine Erhöhung zum selben Zeitpunkt erhalten.
Die Bestandsmieten der FLÜWO liegen durchschnittlich weiterhin unter dem Marktniveau bzw. unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vergleichbarer Wohnungen.
In den vergangenen Jahren sind die Mieten im bundesweiten Durchschnitt deutlich stärker gestiegen als im FLÜWO-Bestand.
Die FLÜWO hält sich ausnahmslos und konsequent an alle gesetzlichen Vorgaben zum Mieterschutz.
Hohe Mieterhöhungen haben vorrangig Mieter mit sehr großen Wohnungen aufgrund der entsprechenden Wohnfläche erhalten oder Mieter, bei denen die Miete über einen langen Zeitraum nicht bzw. nur sehr flach angestiegen ist.
Wohnungen mit hohen Mieterhöhungen lagen sehr weit unter dem Mietniveau vergleichbarer Wohnungen und wurden vergleichsweise sehr günstig vermietet.
Wenn Sie trotz unserer Erinnerungsschreiben der Erhöhung nicht zustimmen, sehen wir uns leider gezwungen, rechtliche Wege in Anspruch zu nehmen.
Unser Sozialmanagement hilft Ihnen, Lösungen zu finden. Kontaktieren Sie uns per E-Mail: soziales@fluewo.de
Wohngeld: Prüfen Sie, ob Sie
Wohngeld erhalten können. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung hilft Ihnen dabei.
Erreichbarkeit: Bei Fragen zur Mieterhöhung können Sie uns über das Mieterportal, per E-Mail an mietanpassung@fluewo.de oder telefonisch unter 0711 9760-299 erreichen.
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