1. Eröffnung und Begrüßung
2. Berichte
a) des Vorstands über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2024
b) des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
c) über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2024
3. Bericht zur FLÜWO-Stiftung
4. Aussprache zu den Berichten
5. Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts 2024
6. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
7. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2024
8. Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
9. Wahlen zum Aufsichtsrat
10. Beschluss Vergütungsrahmen Aufsichtsrat
11. Anträge
Zum Tagesordnungspunkt 1. – Eröffnung und Begrüßung
Hierzu wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Zum Tagesordnungspunkt 2. – Berichte über das Geschäftsjahr 2024
Hierzu wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Zum Tagesordnungspunkt 3. – Bericht zur FLÜWO Stiftung
Hierzu wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Zum Tagesordnungspunkt 4. – Aussprache zu den Berichten
Hierzu wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Zum Tagesordnungspunkt 5 -Beschlussfassung über dem Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts 2024
Das zusammengefasste Prüfungsergebnis 2024 des Verbandes Baden-Württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart wird im Rahmen des Tagesordnungspunktes 2 verlesen; Nach der Aussprache zu den Berichten ist Beschluss darüber zu fassen, ob mit der Bekanntgabe in diesem Umfang Einverständnis besteht.
Zum Tagesordnungspunkt 6. – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
Den Jahresabschluss mit Anhang, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats finden Sie in der Anlage 1 zum Tagesordnungspunkt 6.
Zum Tagesordnungspunkt 7. – Verwendung des Bilanzgewinns 2024
Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Vertreterversammlung vor, die Vorwegzuweisung zu billigen und den sich ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 1.032.429,97 Euro wie folgt zu verwenden:
Die Auszahlung der Dividende erfolgt mit Wertstellung Ende Juni 2025.
Zum Tagesordnungspunkt 8. – Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Beschlussfassung zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt nach Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 2.-7.
Zum Tagesordnungspunkt 9. – Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Hans Klein und Herrn Wilfried Wallbrecht enden turnusgemäß mit dem Schluss dieser Vertreterversammlung. Während Herr Klein sich zur Wiederwahl stellt, scheidet Herr Wallbrecht satzungsbedingt aus dem Aufsichtsrat aus. Mit der Vollendung seines 75. Lebensjahres kann Herr Wallbrecht laut Paragraf 22 Absatz 4 der Satzung der FLÜWO Bauen Wohnen eG nicht wiedergewählt werden.
Der Aufsichtsrat hat vor dem Hintergrund des Ausscheidens von Herrn Wallbrecht intensiv mögliche Kandidatinnen und Kandidaten zur Nachbesetzung diskutiert und schlägt einstimmig Herrn Hans-Gerd Schweizer (Mitglied der Vertreterversammlung aus dem Wahlbezirk Waiblingen) zur Wahl vor. Herr Hans-Gerd Schweizer verfügt über jahrzehntelange und umfassende Erfahrung in den Bereichen Wohnimmobilien und Genossenschaften. Als ehemaliger Vorstand und Geschäftsführer der Bauverein Waiblingen eG bzw. der bvWv GmbH hausverwaltungen ist Herr Schweizer im besonderen Maße für das Amt des Aufsichtsrats qualifiziert. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass seine Expertise und Erfahrung eine Bereicherung für die Genossenschaft sein werden.
Der Aufsichtsrat schlägt einstimmig Herrn Hans Klein als Kandidaten zur Wiederwahl und die Wahl von Herrn Hans-Gerd Schweizer vor.
Beide Kandidaten stellen sich zur Wahl.
Wahlvorschläge zu diesem Tagesordnungspunkt können nach § 32 Abs. 6 der Satzung der Genossenschaft bis spätestens sieben Tage vor der Vertreterversammlung schriftlich beim Vorstand unter Angabe von Name und Anschrift des Vorgeschlagenen sowie dessen Erklärung, dass er im Fall seiner Wahl diese annehmen wird, eingereicht werden.
Zum Tagesordnungspunkt 10. – Beschluss Vergütungsrahmen Aufsichtsrat
Nach § 22 Ziffer 8 der Satzung der Genossenschaft beschließt die Vertreterversammlung über die Höhe der Aufsichtsratsvergütung. Die Vergütung des gesamten Aufsichtsrats wurde letztmalig im Jahr 2016 von der Vertreterversammlung beschlossen und beträgt seitdem jährlich in Summe EUR 120.000. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostensteigerung sowie der Entwicklung der Genossenschaft in Bezug auf Größe des Immobilienbestandes, Umfang der Dienstleistungen und Komplexität der Gremienarbeit, hält der Aufsichtsrat eine Anpassung der jährlichen Gesamtvergütung in Anlehnung an die Entwicklung der Inflation (über den Zeitraum 2016 bis 2025) in Höhe von 30% auf jährlich EUR 156.000, gültig ab 01.01.2025, für angemessen und bittet die Vertreterversammlung um Beschlussfassung.
Zum Tagesordnungspunkt 11. – Anträge
Es wird auf § 31 Abs. 4 bis 7 der Satzung verwiesen. Anträge auf Beschlussfassung, über bestimmte, zur Zuständigkeit der Vertreterversammlung gehörende Gegenstände müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn der zehnte Teil der Mitglieder oder der dritte Teil der Vertreter die Beschlussfassung in einer in Textform abgegebenen Eingabe unter Anführung des Zwecks und der Gründe verlangt. Die Anträge sind dem Vorstand in vorgeschriebener Form bis spätestens 6. Juni 2025 schriftlich einzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass jeder Vertreter in der Vertreterversammlung eine Stimme hat, die nicht übertragbar ist.