Abrechnung im neuen Gewand
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Abrechnung im neuen Gewand

Wir präsentieren Ihnen das neue Format der Nebenkostenabrechnung und erklären sie Ihnen Schritt für Schritt.

Im Jahr 2019 hat die FLÜWO die Software zur Verwaltung und Bewirtschaftung ihres Wohnungsbestands auf ein neues, zukunftssicheres System umgestellt. Im Zuge dessen haben auch die Nebenkostenabrechnungen für unsere Mieter ein neues Erscheinungsbild erhalten.

Das seit fast 50 Jahren bewährte Verwaltungssystem war in die Jahre gekommen und hatte den Weg frei gemacht für ein ERP-System der neuen Generation. Mit diesem technologisch fortschrittlichen System sind wir gut gerüstet, um die Chancen des digitalen Zeitalters zu nutzen und die künftigen Herausforderungen sicher zu meistern. Insbesondere unterstützt es uns bei der Zielsetzung, die Zufriedenheit unserer Mieter zu erhöhen und mehr Service zu bieten. Der engagierte Einsatz unseres Projektteams und aller Mitarbeiter hat ermöglicht, dass wir 2019 diesen Meilenstein geschafft haben.

Alle Geschäftsprozesse laufen seitdem über das neue System. So zum Beispiel auch die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für unsere Mieter. Im Zuge der Umstellung haben die Dokumente ein neues Gesicht erhalten: Die verwendete Schrift ist deutlich besser lesbar als die vorherige, der Seitenaufbau strukturierter – und auch die Unterlagen, die unsere Mieter beim Finanzamt abgeben können, sind leichter zu verstehen.

Einfach und schnell erklärt

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen, haben wir Ihnen ein Beispieldokument vorbereitet. In dieser exemplarischen Nebenkostenabrechnung finden Sie informative Erläuterungen zum Aufbau, zu den wichtigsten Bestandteilen sowie zu den Begrifflichkeiten.

Abrechnungszeitraum und -ergebnis

1. Abrechnungszeitraum und -ergebnis

Der Abrechnungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, für den die Nebenkosten insgesamt abgerechnet und mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet werden. Der Abrechnungszeitraum umfasst immer 12 Monate und entspricht bei der FLÜWO dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Bei unterjährigem Ein-/Auszug werden Sie selbstverständlich nur zeitanteilig an den Kosten beteiligt. Das Abrechnungsergebnis ergibt sich aus der Differenz der auf die Wohnung entfallenden Kosten und den geleisteten Vorauszahlungen.

Ermittlung Ihres Anteils an den Betriebs- und Heizkosten

2. Ermittlung Ihres Anteils an den Betriebs- und Heizkosten

Ihr Anteil an den Betriebskosten je Kostenart wird nach den gesetzlich zulässigen bzw. vertraglich vereinbarten Umlageschlüsseln berechnet. Die Differenz aus dieser Summe und Ihrer Vorauszahlung ergibt das Abrechnungsergebnis. Der Ausweis der Kosten für Heizung, Warm- und Kaltwasser erfolgt durch den jeweils beauftragten Wärmemessdienst und liegt den Abrechnungsunterlagen bei.

Festsetzung der Vorauszahlungen

3. Festsetzung der Vorauszahlungen

Nach der Abrechnung kann eine Neufestsetzung Ihrer Vorauszahlungen notwendig sein. Die Anpassung nach oben oder nach unten kann von jeder der beiden Vertragsparteien, also sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter vorgenommen werden. Die Anpassung richtet sich grundsätzlich nach der tatsächlichen Kostenentwicklung und ist dem Vertragspartner durch eine Erklärung in Textform mitzuteilen.

Ausweis der Kosten gemäß § 35a EStG

4. Ausweis der Kosten gemäß § 35a EStG

Die ausgewiesenen Kostenanteile können für Steuerermäßigungen gemäß § 35a des Einkommenssteuergesetzes relevant sein. Die Aufstellung der Kostenanteile dient zur Vorlage bei der zuständigen Finanzbehörde. Beachten Sie bitte, dass die Abrechnung über Heizung, Warm- und Kaltwasser nochmals einen gesonderten Ausweis der relevanten Kostenanteile enthält.

Falls noch Fragen offen sind, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Nebenkostenabrechnung.

Oder Sie schreiben uns eine Nachricht über das
FLÜWO-Mieterportal:

www.fluewo.de/mieterportal.

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